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Praxisleitfaden Holding

Holdingstrukturen und die Hürden des Vorsteuerabzugs

Autor: Dr. Marc Linder

Stand: Dezember 2025

Umsatzsteuerliche Streitigkeiten um Holdingstrukturen beschäftigen Gerichte in der Schweiz und Europa seit Jahrzehnten. Der Kernpunkt ist stets die Frage, ob eine Holding unternehmerisch im Sinne des Gesetzes agiert und damit das Recht hat, sich im Vorsteuer-Vergütungsweg Beratungs- und Akquisitionskosten erstatten zu lassen.

Die reine Finanzholding im Abseits

Eine klassische statische Holding, die sich strikt auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen beschränkt, erbringt keine entgeltlichen Dienstleistungen an den Markt. Folglich steht ihr kein Recht auf Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Rechtsberatung, Transaktionsabwicklung oder allgemeine Kanzleihonorare zu.

"Nur wenn die Holding aktiv in die Verwaltung der Tochtergesellschaften eingreift (sogenannte Führungs- oder Funktionsholding), partizipiert sie funktional am Vorsteuerkreislauf."

Wege zur rechtskonformen Struktur

Durch die vertragliche Verankerung entgeltlicher Management-Dienstleistungen, Buchführungsservices oder sonstiger administrativer Services im Konzernverbund lässt sich der Status als "steuerpflichtige Kanzleiunternehmung" rechtssicher gestalten. Dies erfordert jedoch eine exakte und marktgerechte Dokumentation.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausformulierung Ihrer konzernweiten Managementverträge.

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